Wer sich mit Nachhilfe etwas dazuverdienen will, muss über 13 Jahre alt sein. Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, die in Deutschland unter Vollzeitschulpflicht stehen, zwar verboten, für leichte und für Kinder geeignete Tätigkeiten gilt aber eine Ausnahme. Dazu gehört e
Dieser Artikel (ID: 738186) ist am 17.07.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).