Leser Fragen – Experten AntworTEn
Gerechtes Erbe
Zu Lebzeiten können Ihre Eltern mit den Immobilien machen, was sie wollen. Juristisch haben Sie also keine Handhabe, erst nach dem Tod Ihrer Eltern kommen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche in Betracht, die sich grob gesagt auf die Hälfte Ihres Erbteils belaufen. Am besten Sie spreche