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Gerechtes Erbe

von Redaktion

Zu Lebzeiten können Ihre Eltern mit den Immobilien machen, was sie wollen. Juristisch haben Sie also keine Handhabe, erst nach dem Tod Ihrer Eltern kommen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche in Betracht, die sich grob gesagt auf die Hälfte Ihres Erbteils belaufen. Am besten Sie sprechen mit Ihren Eltern, damit diese ein Testament errichten, in dem sie die Ungleichheit beseitigen.

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