Iris H.: „Nach dem Tod meiner Mutter 2017 fand ich im Tresor US-Dollar-Immobilienzertifikate, die von meinem Vater im Juli 2005 erworben und bereits 2007 mit Gewinn aufgrund der Veräußerung der US-Immobilie auf seinem Konto gutgeschrieben wurden. Bei den abgelaufenen Zertifikaten befand sich ein von meinem Vater handgeschriebener, auf September 2005 datierter und unterschriebener Zettel mit genauer Bezeichnung der Immobilienzertifikate mit dem Vermerk ,Soll später (gemeint war wohl nach seinem Ableben) in das Eigentum von Iris übergehen.‘ Der Erbvertrag meiner Eltern ist datiert auf das Jahre 2002. Folglich wurden die Immobilienzertifikate erst drei Jahre später erworben. Steht mir erbrechtlich der Ausschüttungs-Betrag aus dem Jahre 2007 (ähnlich wie bei einem Vermächtnis) – wie von meinem Vater vorgesehen – in voller Höhe zu, oder fließt dieser in die allgemeine Erbmasse mit ein und muss somit mit den Geschwistern geteilt werden?“
Leider kann ich Ihnen wenig Hoffnung machen: Zwar könnte der handgeschriebene und unterschriebene Zettel als Testament zu werten sein, doch gibt es zwei Problempunkte: Das Geld wurde noch zu Lebzeiten Ihres Vaters ausgezahlt, sodass die Zertifikate bei seinem Tod nicht mehr werthaltig waren. Dass Ihr Vater Ihnen ersatzweise den Auszahlungsbetrag als Vermächtnis zuwenden wollte, geht aus dem Wortlaut nicht hervor. Schon daran dürften Ansprüche scheitern. Hinzu kommt als zweiter Problempunkt der Erbvertrag, den Sie erwähnen. Wahrscheinlich ist dieser so gefasst, dass Ihr Vater zu einem einseitigen Vermächtnis gar nicht berechtigt war. Es sieht also nicht gut aus. Aber abschließend lässt sich der Fall nur beurteilen, wenn man alle Unterlagen kennt, insbesondere den Erbvertrag. Wenn Sie es also abschließend und endgültig wissen möchten, dann sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden.