Wer privat krankenversichert ist, hat das Recht, innerhalb seiner Versicherungsgesellschaft in andere Tarife zu wechseln. Darauf weist der Bund der Versicherten hin. Bisher erworbene Rechte und Altersrückstellungen kann der Versicherte normalerweise in den neuen Tarif mitnehmen. Unter Umständen verlangt der Versicherer allerdings eine erneute Gesundheitsprüfung. Das sei zum Beispiel meist der Fall, wenn der Versicherte gerne mehr Leistungen hätte oder die Selbstbeteiligung reduzieren möchte. Wer dagegen in einen Tarif mit weniger Leistungen wechseln möchte, um niedrigere Beiträge zu zahlen, muss sich in der Regel keiner neuen Gesundheitsprüfung unterziehen. Der Bund der Versicherten weist allerdings darauf hin, dass auch die Beiträge eines zunächst günstigeren Tarifs künftig angehoben werden könnten. Von einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft wird abgeraten. Dabei gehen nämlich meist zumindest große Teile der Altersrückstellungen verloren.