Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegenüber dem Erben und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ich vermute aufgrund Ihrer Schilderung, dass Ihre Eltern sich für den ersten Erbfall gegenseitig als Alleinerben und im Schlusserbfall, also nach dem Tod des längerlebenden Elternteils, Ihren Bruder als Erben eingesetzt haben. Im ersten Erbfall sind durch die Alleinerbeneinsetzung des Elternteils Sie und Ihre Geschwister enterbt worden und hätten einen Pflichtteilsanspruch gehabt, auf den Sie aber verzichtet haben. Gäbe es kein Testament, würden im Schlusserbfall Sie und Ihre Geschwister zu je einem Drittel Erben werden. Da aber durch das Testament wohl nur Ihr Bruder erbt, steht Ihnen und Ihrer Schwester ein Pflichtteilsanspruch von je einem Sechstel zu. Zur Durchsetzung des Anspruchs können Sie dann zunächst von Ihrem Bruder Auskunft über den Bestand und den Wert des Nachlasses verlangen. Hinsichtlich des Hauses können Sie dabei fordern, dass dessen Wert durch einen Sachverständigen festgestellt wird. Anschließend können Sie von Ihrem Bruder eine Zahlung in Höhe von je einem Sechstel des Gesamtnachlasswertes verlangen.