Wer nach einer Operation eine Haushaltshilfe benötigt, sollte sich schon aus der Klinik heraus darum kümmern. Anspruch auf eine Haushaltshilfe hat, wer sich zeitweise aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst um den Haushalt kümmern kann – und keine Mitbewohner hat, die die Aufgaben übernehmen könnten, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Beantragt wird die Unterstützung bei der Krankenkasse. Dem Formular beilegen müssen Betroffene eine Bescheinigung des Arztes. Darin müssen die Diagnose und die daraus resultierenden Einschränkungen vermerkt sein. Außerdem wichtig: Von wann bis wann und in welchem Umfang braucht jemand aus ärztlicher Sicht Unterstützung? Der Anspruch besteht maximal vier Wochen. Leben Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt, sind es höchstens 26 Wochen. Mögliche Aufgabengebiete sind Waschen, Putzen, Einkaufen, Kochen und die Beaufsichtigung von Kindern. Eine professionelle Kraft schließt direkt einen Vertrag mit der Krankenkasse. Dann müssen Versicherte maximal zehn Euro pro Tag dazubezahlen. Vermittelt werden Haushaltskräfte zum Beispiel von Wohlfahrtsverbänden oder Pflegediensten. Übernehmen Freunde oder Nachbarn die Haushaltsaufgaben, zahlt die Kasse eine Aufwandsentschädigung von 5 bis 9,50 Euro pro Stunde. Ehepartner und nahe Verwandte müssen einen Verdienstausfall oder Fahrtkosten nachweisen. dpa