Leser Fragen – Experten AntworTEn

Nießbrauch und die Steuer

Bei der Schenkung eines Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt handelt es sich steuerrechtlich um einen zunächst abgeschlossenen Vorgang. Der Nießbrauchswert wird bei dem Grundstückswert wertmindernd berücksichtigt. Dabei wird der Wert des lebenslangen Nießbrauchs nach der Vorgabe von Sterbetafeln e

Mittwoch, 8. April 2026

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