Wegen eines Flugbegleiterstreiks hat der irische Billigflieger Ryanair gestern europaweit um die 400 Flüge abgesagt. Tausende Passagiere waren davon betroffen. Gestreikt wird bis einschließlich Donnerstag an den Ryanair-Standorten in Spanien, Portugal und Belgien. Gestern galt der Streik auch für Italien.
-Warum streiken die Flugbegleiter?
Die Gewerkschaften wollen durchsetzen, dass das Kabinenpersonal in den betroffenen Ländern nach dort geltendem Arbeitsrecht angestellt wird und nicht nach dem Recht Irlands. Zudem sollen fest angestellte Mitarbeiter und Leiharbeiter gleich entlohnt werden.
-Wie sieht es in Deutschland aus?
Die deutschen Gewerkschaften haben bislang keinen Arbeitskampf bei Ryanair ausgerufen. Bei der Vereinigung Cockpit läuft eine Urabstimmung bis Ende Juli. Trotzdem kam es gestern auf deutschen Flughäfen zu Ausfällen. Am Flughafen Köln/Bonn wurden für Mittwoch und Donnerstag je acht Starts und Landungen gestrichen. In Berlin-Schönefeld wurden für die beiden Tage zusammen sieben Verbindungen abgesagt, weitere könnten noch folgen. Auch an den Flughäfen Hamburg, Bremen Dortmund und Weeze fielen Flüge aus.
-Waren auch Kunden in Bayern betroffen?
Ja. In Nürnberg sollten gestern zwei Flüge ausfallen: Eine Verbindung nach Mailand und eine nach Palma de Mallorca. Am Allgäu Airport blieb eine Maschine nach Alicante am Boden, auch heute soll ein Flug in Memmingen ausfallen. In München waren keine Ausfälle absehbar. Eine Maschine hob laut einer Sprecherin gestern planmäßig nach Dublin ab, bei drei weiteren Starts und Landungen waren keine Ausfälle zu erwarten.
-Welche finanziellen Folgen hat der Streik für Reisende?
Das hängt davon ab, wo die Kunden gebucht haben. „Wer den Flug bei Ryanair selbst gebucht hat, muss mit deutlichen Verspätungen und Zusatzkosten rechnen“, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Sie rät dazu, die Fluggesellschaft auf eine anderweitige Beförderung zu drängen, zum Beispiel per Ersatzflug. „Ein solcher Ersatzflug steht einem nach Artikel 8 der Fluggastrechteverordnung zu“, so die Verbraucherschützer. Das könne aber bedeuten, dass die Kunden einige Tage früher als gedacht oder erst einige Tage später fliegen können.
-Was gilt, wenn ausgerechnet der Hinflug streikbedingt verschoben wird?
Laut Verbraucherzentrale müssen dann in der Regel Hotel, Mietwagen und Co. selbst bezahlt werden, obwohl die Reisenden die Leistungen am Urlaubsort gar nicht nutzen können.
-Wie sieht es aus, wenn der Rückflug verschoben wird?
Dann muss Ryanair die Kosten übernehmen. „Darunter fallen etwa Kosten für Hotels, Transport von und zum Hotel und Verpflegung.“ Weigert sich das Unternehmen, können sich Kunden selbst um Versorgung und Unterkunft kümmern und das Geld von Ryanair zurückfordern.
-Können Kunden Entschädigung verlangen?
Die Verbraucherzentrale verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshof, wonach das kaum möglich sein dürfte (BGH 2012, X ZR 146/11). Mit einer Einschränkung: Bei einem Streik müsse die Airline nachweisen, dass sie alles getan hat, um Ersatzbeförderungen zu ermöglichen. „Tut sie das nicht, macht sie sich möglicherweise doch schadenersatzpflichtig“, sagt die Rechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale. Kunden sollten daher versuchen, die Ansprüche geltend zu machen. „Bei einem Nichtreagieren der Airline sollten sie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin einschalten.“
-Kann ich das Risiko der Verschiebung umgehen?
Ja. „Kunden können den Flug stornieren und fordern, dass ihnen das Geld binnen sieben Tagen zurückgezahlt wird“, so die Verbraucherschützer. Die Reisenden müssen sich dann selbst um einen anderen Flug oder eine Zugfahrt kümmern.
-Wie sieht es bei Pauschalreisen aus?
„Veranstalter einer Pauschalreise sind auch bei Streiks in der Verantwortung für Kosten, die durch eine Verspätung entstehen“, so Fischer-Volk. Kunden sollten sich daher an den Veranstalter wenden.
Mit Material von dpa