leser Fragen – Experten antworten
Muss uns das Finanzamt den Freibetrag nennen?
Barbara A.: „Im November 2017 habe ich meiner Tochter mit notarieller Schenkungsurkunde zwei Wohnungen übertragen. Laut Rechtsanwalt beläuft sich der steuerliche Wert der Schenkung auf 326 806 Euro. Um den Steuerfreibetrag von 400 000 Euro (alle zehn Jahre) voll auszunutzen, wäre somit noch ein Wert