Leser Fragen – Experten AntworTEn

Wertabschlag für Miteigentum?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 2. Mai 1969 die vorinstanzliche Entscheidung bestätigt, wonach der Wert eines Anteils an einem Grundstück niedriger zu bewerten sei als sein rechnerischer Bruchteil am Wert des Gesamtgrundstücks; denn der Miteigentümer sei den sich aus dem Miteigen

Donnerstag, 9. April 2026

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