Leser Fragen – Experten AntworTEn
Krankenversicherung für Rückkehrer
Grundsätzlich gilt für Sie, dass Sie sich in der Krankenversicherung versichern lassen können, in der Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt versichert waren. Falls Sie also vor Ihrem Aufenthalt im Ausland in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, können Sie sich auch dort in Zukunft versi