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Krankenversicherung für Rückkehrer

von Redaktion

Grundsätzlich gilt für Sie, dass Sie sich in der Krankenversicherung versichern lassen können, in der Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt versichert waren. Falls Sie also vor Ihrem Aufenthalt im Ausland in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, können Sie sich auch dort in Zukunft versichern. Waren Sie hingegeben früher privat versichert, suchen Sie sich einen privaten Versicherer. Allerdings besteht der Anspruch bei Ihrer ehemaligen Gesellschaft, mindestens im Basistarif wieder aufgenommen zu werden.

Waren Sie vorab in Deutschland nicht krankenversichert, ist der berufliche Werdegang entscheidend. Für Arbeiter und Angestellte, die im Ausland sozialversicherungspflichtig tätig waren, ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen, die keine Zeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen können, bleibt die private Versicherung.

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