Der Schutz des Urheberrechts greift auch für Fotos von Gebäuden. Darauf weist der Düsseldorfer Rechtsanwalt Michael Terhaag hin. Ist der Architekt aber bereits länger als 70 Jahre verstorben, ist das Bauwerk grundsätzlich gemeinfrei. Das heißt: Verletzt die Veröffentlichung eines Fotos dann nicht di
Dieser Artikel (ID: 766386) ist am 31.07.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).