Wer im Internet etwas kauft, hat in der Regel ein Widerrufsrecht. Für die Buchung eines Hotelzimmers gilt dies jedoch nicht. Wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, handelt es sich um einen Beherbergungsvertrag. Es macht keinen Unterschied, ob das Hotelzimmer online, im Reisebüro
Dieser Artikel (ID: 768525) ist am 01.08.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).