Leser Fragen – Experten AntworTEn
Nachträgliche Rechnung vom Notar
Dietmar M.: „Ein Notar hat im Februar 2016 für die Beurkundung eines Grundbucheintrages (Eigentumswohnung 200 00 Euro) 500 Euro an Gebühren verlangt. Jetzt im Mai 2018 bekam ich von der Kostenrevision der Notarkasse Bescheid, dass die Kostenrechnung zu niedrig war und ich nochmals 500 Euro an Gebühr