Leser Fragen – Experten AntworTEn

Muss ich die Gasleitung dulden?

von Redaktion

Die Gasleitung zur Versorgung der Nachbarn ist eine Belastung Ihres Grundstücks zugunsten Ihrer Nachbarn. Üblicherweise werden solche Leitungsrechte als beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen oder schriftliche Vereinbarungen getroffen. Ich gehe davon aus, dass Ihr Grundstück in Bayern und nicht in der ehemaligen DDR gelegen ist. Denn in der ehemaligen DDR konnte eine Grunddienstbarkeit kraft Gesetzes entstehen, in Bayern und in den anderen westdeutschen Bundesländern nicht. In Ihrem Fall wurde aber, wie Sie feststellten, keine Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen und auch nichts weiter vereinbart, sodass sich die Frage stellt, ob Sie Ihrerseits zu einer Duldung verpflichtet sind oder eine Entfernung der Gasleitung verlangen können.

Eine Duldungspflicht könnte sich daraus ergeben, dass Ihre Nachbarn nicht anderweitig an die Gasversorgung angeschlossen werden können. Trifft das nicht zu, so können Sie in der Regel von Ihren Nachbarn die Beseitigung verlangen. Dieser Anspruch dürfte bei Ihnen aber bereits verjährt sein, da die Gasleitungen vor 40 Jahren verlegt worden sind. Die Nachbarn können also zur Entfernung nicht herangezogen werden. Danach könnten Sie selbst unter Umständen auf Ihre eigenen Kosten die Leitungen entfernen. Hier sollte aber zunächst geklärt werden, ob das Leitungsrecht nicht doch im Grundbuch eingetragen worden ist. Sollte das tatsächlich nicht der Fall sein, sprechen Sie am besten mit dem Versorgungsunternehmen. Das Unternehmen kann Ihnen auch erklären, ob eine Überbauung der Gasleitung möglich ist. Führt das Gespräch zu keinem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis, sollten Sie auf jeden Fall, bevor Sie weitere Schritte in Betracht ziehen, rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Oftmals kann eine Einigung mit dem Versorgungsunternehmen erzielt werden.

Artikel 5 von 5