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Sicher ist sicher: Der Ehevertrag

von Redaktion

von ines baur

Das objektive Verhandeln über Scheidungsfolgen ist für entzweite Partner schwierig. Rotes Tuch ist vorwiegend das Thema Geld. „Unterhalt und Vermögen sind meistens Streitthemen. Wurde der Zugewinn nicht ausgeschlossen, gibt es Spannungen“, weiß die Rechtsanwältin Julia Ekdahl. „Zugewinnberechnungen sind sehr mühsam, weil oft die Geldwerte nicht klar sind wie bei Firmen. Sachverständigengutachten müssen eingeholt werden, das ist langwierig und teuer.“ Mit einem Ehevertrag können Ehegatten im Voraus Streit vermeiden und für den Scheidungsfall faire Lösungen finden. Und das in Zeiten, in denen man sich gut versteht.

Ein Ehevertrag macht für viele Paare Sinn, nicht nur für Industrielle, Promis oder Millionäre. Geht die Ehe gut, ist der Vertrag nur ein Stück Papier im Aktenordner. „Es ist, als ob Sie denken, Sie brauchen keine Feuerversicherung, weil Ihr Haus niemals niederbrennt“, sagte einmal Englands teuerste Scheidungsanwältin Ayesha Vardag. „Es ist ein bisschen langweilig und es ist ein bisschen peinlich, aber es ist sehr vernünftig.“

Die Kandidaten

Hat ein Ehepartner ein eigenes Unternehmen, empfehlen viele Experten den Abschluss eines Ehevertrags. „Es ist ratsam, das Firmenvermögen aus dem Zugewinn herauszunehmen“, rät Anwältin Ekdahl. „Andernfalls könnten bei Auszahlung berufliche Existenzen zerstört werden.“ Ist der Lebensplan eines Paares „Karriere statt Kinder“, kann es den Zugewinnausgleich ausschließen. Wichtig ist ein Ehevertrag auch bei Paaren mit unterschiedlichen Staatsbürgerschaften. Sie können vereinbaren, nach welchem Eherecht ihre Ehe geführt werden soll.

Der Zugewinn

Möchte ein Paar in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft leben (Paragraf 1363 Bürgerliches Gesetzbuch), allerdings mit Ausnahmen, kann es sich im Ehevertrag auf die modifizierte Zugewinngemeinschaft einigen. „So kann man beispielsweise fest gelegen, dass im Falle des Todes eines Ehegatten die steuerlich und pflichtteilsrechtlich günstigere Zugewinngemeinschaft gelten soll, im Falle einer Scheidung jedoch kein Zugewinnausgleich durchzuführen ist oder bestimmte Vermögensgegenstände – zum Beispiel Grundstücke – bei der Berechnung unberücksichtigt bleiben“, sagt Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer.

Der Inhalt

Es gibt einige weitere Punkte, die man in einem Ehevertrag regeln sollte:

-Ein Trennungsunterhalt ist von Rechts wegen unverzichtbar. Nach einer Scheidung werden in der Regel Unterhaltsansprüche fällig, wenn einer der Partner nicht in der Lage ist, für seinen Unterhalt zu sorgen. Es können für Unterhaltszahlungen Vereinbarungen getroffen werden, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Unterhaltspflicht können erweitert oder eingeschränkt werden. Des Weiteren kann ein Höchst- oder Mindestbetrag festgelegt werden.

-Darüber hinaus lässt sich ein anderer Güterstand festlegen. Eine Gütergemeinschaft bringt in der Regel erhebliche Nachteile mit sich und ist in aller Regel nicht zu empfehlen. Bei der Gütertrennung werden die Vermögen wie bei der Zugewinngemeinschaft betrachtet, jedoch entfallen etwaige Ausgleichszahlungen.

-Des Weiteren gibt es einen sogenannten Versorgungsausgleich. Der Gesetzgeber verlangt eine gerechte Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Falls ein Ehepartner etwa wegen Betreuung der gemeinsamen Kinder keine Möglichkeit hatte, Anwartschaften zu erwerben, mag das gerecht erscheinen, jedoch unterscheidet der Gesetzgeber nicht, ob der Ausgleichsberechtigte auch auf die Rentenzahlungen angewiesen ist. Insbesondere Selbstständige sollten sich beraten lassen, um eine ausgewogene Regelung im Vertrag zu treffen.

Die Kosten

Wer einen rechtsgültigen Ehevertrag möchte, muss zum Notar. Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgeschrieben. „Für die Beteiligten ist dabei von Vorteil, dass die notarielle Beratung und Entwurfserstellung – unabhängig von Schwierigkeit und Aufwand – bereits in der späteren Beurkundungsgebühr enthalten ist“, erklärt Dominik Hüren. Einen Ehevertrag kann man vor oder während der Ehe schließen und einen bestehenden Ehevertrag jederzeit einverständlich ändern und der aktuellen Lebenssituation anpassen. Aufgrund der möglicherweise weitreichenden Folgen bedarf es wieder der Mitwirkung eines Notars. Die Kosten für einen Notar sind überschaubar. Bei einem Reinvermögen von 25 000 Euro beträgt die Beurkundungsgebühr zum Beispiel 230 Euro, bei 100 000 Euro sind es 546 Euro und bei 500 000 Euro beträgt die Gebühr 1870 Euro. Dazu kommen die Auslagen für den Aufwand des Notars, erfahrungsgemäß kann man hier mit 30 bis 60 Euro rechnen.

Tipp: Wer einen Notar für eine Beratung zum Thema Ehevertrag braucht, ist nicht ortsgebunden. Man kann im gesamten Bundesgebiet einen auswählen. Die Bundesnotarkammer bietet unter www.notar.de eine Übersicht über alle Notarinnen und Notare. Hier kann man nicht nur nach Ort, sondern auch nach Sprachkompetenzen entsprechend fündig werden.

Mehr Informationen

gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 54 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 31. August. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Senden Sie einen mit 0,85 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,45 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Ehevertrag“ an: Versandservice, Lerchenstraße 8, 86938 Schondorf

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