Vermieter dürfen nicht vollkommen frei schalten und walten. Bei der Verwaltung ihrer Immobilie müssen sie vielmehr das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Az.: 18 C 46/17), über das die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ des Mieterbu
Dieser Artikel (ID: 779540) ist am 07.08.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).