Vermieter dürfen nicht vollkommen frei schalten und walten. Bei der Verwaltung ihrer Immobilie müssen sie vielmehr das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Az.: 18 C 46/17), über das die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ des Mieterbundes berichtet. Verstoßen sie gegen das Gebot, können Mieter zu viel abgerechnete Betriebskosten zurückfordern. In dem Fall stritten Vermieter und Mieter um eine Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung. Der Mieter sollte 305,34 Euro nachzahlen. Allerdings kritisierte der Mieter wiederum die Hausmeisterkosten als zu hoch. Das sah auch das Gericht so: Laut Berliner Betriebskostenübersicht lagen die Kosten für Hausmeistertätigkeiten zwischen 0,06 Euro und 0,36 Euro pro Quadratmeter. In diesem Fall seien aber 0,67 Euro pro Quadratmeter veranschlagt worden. Damit habe der Vermieter gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen. dpa