Aufgrund Ihrer Schilderung gehen wir davon aus, dass Sie als Verbraucherin im Internet Waren bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft haben und den Kauf dann innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen haben.
Ein kleiner Hinweis: Für einen wirksamen Widerruf reicht es nicht aus, Waren lediglich zurückzusenden, sondern Verbraucher müssen den Widerruf eindeutig, am besten schriftlich, erklären. Etwa in einem gesonderten Schreiben oder in einem Schreiben, das der Ware beiliegt. Wird die Ware in der Folge dann an den gewerblichen Verkäufer zurückgesandt, trägt der gewerbliche Verkäufer das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Ware.
Allerdings tragen Sie die Beweislast dafür, dass Sie die Ware ordnungsgemäß dem Transportunternehmen übergeben haben. Daher sollten Verbraucher den Einlieferungsbeleg mit Trackingnummer (Sendungsverfolgung) stets aufbewahren. Grundsätzlich trägt also der gewerbliche Verkäufer die Transportgefahr bei der Rücksendung der Ware und muss den Schaden bei Verlust oder Beschädigung selbst tragen.
Etwas anderes gilt allerdings, wenn der Verlust auf eine unzureichende oder nicht transportgeeignete Verpackung durch den Verbraucher zurückzuführen ist. Dass die Beschädigung oder der Verlust aufgrund einer unzureichenden Verpackung eingetreten ist, müsste jedoch der Verkäufer beweisen.