Streiken Piloten, haben Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung bei Ausfällen oder Verspätungen ihrer Flüge von mehr als drei Stunden. Denn laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich hierbei um einen Fall von höherer Gewalt. Das gilt aber unter der Bedingung, dass d
Dieser Artikel (ID: 783860) ist am 09.08.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).