Studenten können Zweitwohnsitz absetzen

Wer für das Zweitstudium in eine andere Stadt zieht, kann die Wohnkosten steuerlich geltend machen – Voraussetzung hierfür: Es handelt sich um eine doppelte Haushaltsführung. Das bedeutet, dass der Student auch in der Heimatstadt noch einen eigenen Hausstand haben muss. „Wer zu Hause bei seinen Elte

Donnerstag, 16. Juli 2026

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