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Unterhalt absetzen

von Redaktion

Unterhaltszahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerlast mindern. Anerkannt werden die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung bis zur Höhe des steuerfreien Existenzminimums, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Das steuerfreie Existenzminimum liegt in diesem Jahr bei 9000 Euro. Der Höchstbetrag, der als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden kann, kürzt sich allerdings um eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person – also zum Beispiel dann, wenn ein Kind, für das Unterhalt gezahlt wird, Zinseinkünfte hat. Außerdem wird der Höchstbetrag gekürzt, wenn der Unterhalt nicht das gesamte Jahr über gezahlt wird.  dpa

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