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Überlebender kann frei verfügen

von Redaktion

Ihre Einzeltestamente sind nach wie vor gültig, ob sie Ihrem Wunsch entsprechen, ist zu klären. Nach dem jeweiligen Tod kann der Überlebende frei über das eigene und über das ererbte Vermögen verfügen. Das können Sie verhindern, indem sie den Überlebenden zum Beispiel als beschränkten Vorerben einsetzen oder für den Verkauf oder die Belastung des Miteigentumsanteils Herausgabevermächtnisse vorsehen. Ob das aber Ihrem Wunsch entspricht, erscheint mir zweifelhaft, weil Sie ja nicht erwähnen, dass Sie wollen, dass im Falle Ihrer beider Tod eine ganz bestimmte Person erben soll.

Lebzeitig können Sie beide sich durch Testamente nicht beschränken. Testamente wirken immer nur für den Todesfall. Lebzeitig darf ein Ehegatte nicht ohne Zustimmung des anderen über sein wesentliches Vermögen verfügen. Das könnte bei der Wohnung der Fall sein, da sie im Zweifel sehr viel mehr wert ist als das Barvermögen.

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