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Erbschaftsteuer bei Immobilien

von Redaktion

Die Bewertungen erfolgen aktuell nach dem Bewertungsgesetz. Die Bewertung kann daher nach dem Vergleichswert, dem Ertragswert oder dem Sachwert durchzuführen sein. Es müsste im ersten Schritt ermittelt werden, welche Bewertungsmethode nach dem Bewertungsgesetz Anwendung finden muss und welche Folgen die Bewertung hat.

Ehegatten steht als Freibetrag je Erbfall oder Schenkung innerhalb von zehn Jahren 500 000 Euro, Kindern 400 000 Euro zu. Die Steuerbelastung richtet sich nach dem Wert des den Freibetrag übersteigenden Erbes. Sie beträgt gestuft sieben Prozent des Werts bis maximal 30 Prozent. Es ist zu überlegen, ob das Grundstück mit Haus mit einem Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Schenkers belastet, zumindest zum Teil an den Sohn übertragen werden soll, gegebenenfalls einhergehend mit einem Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht. Hintergrund ist, dass ein Nießbrauch wertmindernd wirkt, sodass der steuerliche Wert reduziert werden könnte, sollte er über dem Wert des Freibetrags liegen. Sollte grundsätzliche Bereitschaft zur Übertragung bestehen, müssen die denkbaren Varianten durchgerechnet werden, um erkennen zu können, welche Variante steuerlich betrachtet sinnvoll ist.

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