Zusammen durch dick und dünn: Das versprechen sich Paare zur Hochzeit. Dabei spielt die wirtschaftliche Absicherung der Partner eine Rolle – auch im Erbfall. In einem gemeinsamen Letzten Willen können Ehegatten sich gegenseitig zu Erben bestimmen, ohne dass das Vermögen mit K
Dieser Artikel (ID: 809787) ist am 24.08.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).