Online-Tickets
Selbstausdrucken darf nichts kosten
Der Online-Tickethändler CTS Eventim darf seinen Kunden das Selbstausdrucken von Konzertkarten nicht in Rechnung stellen. Eine pauschale Gebühr in Höhe von 2,50 Euro sei unzulässig, entschied der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. Aus deren Sicht betriff