Online-Tickets

Selbstausdrucken darf nichts kosten

von Redaktion

Der Online-Tickethändler CTS Eventim darf seinen Kunden das Selbstausdrucken von Konzertkarten nicht in Rechnung stellen. Eine pauschale Gebühr in Höhe von 2,50 Euro sei unzulässig, entschied der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. Aus deren Sicht betrifft das Urteil auch weitere Anbieter, die pauschal Geld dafür verlangen, wenn ihre Kunden die Tickets am eigenen Drucker ausdrucken.

Artikel 4 von 6