Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, in der Mietwohnung eine Temperatur von 20 bis 22 Grad zur Verfügung zu stellen. Liegen die Temperaturen darunter, liegt ein Mangel vor, wegen dem die Miete auch gemindert werden kann. Sie sollten den Vermieter zunächst informieren und ihn auffordern, dafür zu sorgen, dass in der Wohnung akzeptable Temperaturen herrschen. Außerdem sollten Sie ihm schriftlich mitteilen, dass die Miete aufgrund des Mangels nur unter Vorbehalt bezahlt wird. Es ist ratsam, ein Thermometer in der Wohnung aufzustellen und die jeweiligen Temperaturen aufzuschreiben. Dann kann vom Vermieter am Monatsende die zu viel bezahlte Miete zurückgefordert werden. Natürlich könnte auch ein angemessener Betrag einbehalten werden. Liegt der Betrag aber trotz sorgfältiger Prüfung zu hoch, könnte der Mietrückstand ein Grund zur fristlosen Kündigung darstellen. Zudem könnte der Vermieter aufgefordert werden, die Heizung zu erneuern und so den Mangel zu beheben. Hier ist zu beachten, dass es sich bei der Erneuerung der Heizung oder Dämmung der Fassade in der Regel um eine Modernisierung handelt, wegen der der Vermieter die Miete erhöhen kann. Es wäre also sinnvoll, ein entsprechendes Schreiben von einem Fachmann verfassen zu lassen, damit die richtige Lösung gewählt wird.
Ein Energiepass muss vom Vermieter vorgelegt werden, sofern er die Wohnung neu vermieten will und der Mieter einen solchen Pass gezeigt haben möchte.