Lebenslanges Lernen ist in vielen Berufen und Branchen ein wichtiges Thema. Häufig sind Fortbildungen auch nötig, wenn etwa neue Technik oder neue Anforderungen den Berufsalltag verändern. Aber haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihr Arbeitgeber ihnen eine Fort- oder Weiterbildungen bezahlt?
„Zwar haben Mitglieder des Betriebsrates Anspruch auf eine betriebliche Weiterbildung. Doch für Arbeitnehmer gilt dieses Recht in der Regel nicht“, erklärt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Allerdings können Betriebsvereinbarungen oder tarifliche Bestimmungen davon abweichen. „Wer Interesse an einer Fortbildung hat, sollte sich im Betrieb zu den genauen Regelungen erkundigen“, rät Reinhard. In einigen Bundesländern haben Arbeitnehmer auch die Option, Bildungsurlaub zu nehmen – in Bayern allerdings nicht.
Etwas anderes gilt, wenn Arbeitgeber die Infrastruktur verändern – etwa eine neue Software im Büro einführen oder neue Maschinen im Betrieb anschaffen. „In solchen Fällen muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Schulungen anbieten, damit die Mitarbeiter die geforderte Arbeitsleistung erbringen können“, erklärt Reinhard. dpa