Leser Fragen – Experten AntworTEn

Mietminderung wegen Bauarbeiten

Eine Mietminderung ist für die Vergangenheit nur möglich, wenn Sie die Miete seit Beginn der Bauarbeiten beziehungsweise Aufstellung des Gerüstes unter Vorbehalt gezahlt haben. Ist dies nicht der Fall, haben Sie keinen Anspruch, die Miete rückwirkend zu mindern. Sie können allerdings den Vermieter t

Dienstag, 7. April 2026

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