Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage ist verboten. Doch das Handy kurz in die Hand nehmen und drauflinsen wird doch wohl erlaubt sein? Ganz eindeutig nein. Denn zu welchem Zweck Autofahrer das Handy aufnehmen und in der Hand halten, spielt keine Rolle. So etwas stellt auf jeden Fall bereits eine Nutzung dar. Das zeigt das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, auf das der ADAC hinweist (Az.: 2 Ss (OWi) 201/18).