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Wann sich eine neue Heizung lohnt

von Redaktion

Von Christian Marxt

Veraltete Technik verbraucht viel Energie und belastet das Klima. Deshalb müssen laut Gesetz alte Heizungen unter bestimmten Bedingungen ausgetauscht werden. Welche sind davon betroffen? Wann macht ein Austausch Sinn? Welche Alternativen gibt es? Und wie kommt man an die Fördergelder? Wir haben bei der Verbraucherzentrale Bayern und bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) nachgefragt.

-Welche Heizungen müssen laut Gesetz ausgetauscht werden?

Die aktuelle Version der Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt seit 2014. Sie schreibt vor, dass öl- und gasbetriebene Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen. Entscheidend ist das Baujahr des Wärmetauschers. Aktuell geht es also um das Baujahr 1988. Konstanttemperaturkessel sind Anlagen, die noch nicht mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgestattet sind.

Wer schon vor Februar 2002 im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus gewohnt hat, ist von der Austauschpflicht ausgenommen. Gleiches gilt für Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 400 Kilowatt und von weniger als vier Kilowatt. Wer jetzt allerdings ein Haus mit austauschpflichtigem Kessel kauft oder erbt, muss diesen innerhalb von zwei Jahren erneuern.

Bei Holz- oder Pellets-Öfen greift das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Um Besitzer von älteren Kaminöfen nicht zu überfordern, gibt es zum Teil lange Übergangsfristen, welche der zuständige Kaminkehrer kennt. Er überprüft auch die Abgaswerte aller Heizsysteme. Wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden, muss die Heizung nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

-Wann lohnt sich die Umrüstung der Heizung?

„Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben sollte man schon nach etwa 15 Jahren über einen Austausch der Heizung nachdenken“, empfiehlt Gisela Kienzle, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bayern. Denn: „Wenn zehn bis fünfzehn Jahre alte Heizsysteme ausgetauscht werden, beträgt die Energieeinsparung im Schnitt bis zu 20 Prozent.“ Weitere Anlässe für eine Umrüstung sind laut Kienzle größere Reparaturen ab 1500 Euro, eine fehlende Witterungsführung oder wenn die Anlage ständig auf Störung läuft.

Wichtig ist, dass man den Umbau der Heizungsanlage dann vornimmt, wenn man nicht unter Druck steht, also am besten in den wärmeren Monaten. „Denn die Heizung geht immer dann kaputt, wenn man sie braucht – also im Winter“, warnt die Energieberaterin.

-Welche Optionen gibt es beim Kauf einer neuen Heizung?

Ist die Entscheidung für eine Modernisierung gefallen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: „Beispielsweise lassen sich durch Kombinationen mit Wärmepumpen, Solarthermie, Holzpellets oder der Kraft-Wärme-Kopplung die Heizkosten für Eigenheimbesitzer senken“, sagt Christian Stolte, Bereichsleiter für Energieeffiziente Gebäude bei der dena. „Falls gewünscht, kann mittlerweile auch eine alleinige Versorgung mit erneuerbaren Energien hergestellt werden.“ Jedoch müsse für jede Umrüstung und Neuanschaffung individuell geprüft werden, welche Optionen in welchem Gebäude Sinn machen. Einen pauschalen Tipp, welches Heizsystem am sinnvollsten ist, gibt es demnach nicht. Als neue Möglichkeit für größere Gebäude nennt Kienzle von der Verbraucherzentrale ein sogenanntes Mini-Blockheizkraftwerk. Dort entsteht neben der erzeugten Wärmeenergie elektrischer Strom für das Haus. Allerdings ist die Umrüstung teuer und lohnt sich deshalb nur bei hohen Betriebsstundenzahlen.

Sowohl bei Eigenheimen als auch bei Mietshäusern ist eine Beratung durch Energieexperten unverzichtbar – da sind sich beide Experten einig. Kostengünstige Beratungsangebote gibt es bei mehreren Einrichtungen (siehe Kasten). So wird von der Verbraucherzentrale Bayern beispielsweise ein sogenannter Heiz-Check für 40 Euro Eigenanteil angeboten. Dabei überprüft ein Experte an zwei aufeinanderfolgenden Terminen das gesamte Heizsystem des Hauses, führt eine 24-Stunden-Messung durch und gibt abschließend Handlungsempfehlungen ab.

Ein großer Vorteil der Energieberatung durch unabhängige Experten ist, dass sie produktneutral und durch staatliche Förderung meist kostengünstig ist. Auch wenn das Handwerkerangebot schon eingeholt ist, empfiehlt Kienzle, einen unabhängigen Experten um Rat zu fragen: „Lieber eine Beratung zu viel als zu wenig. Die Verbraucherzentrale prüft auch bereits ausgestellte Angebote von Handwerksbetrieben.“ Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/809 802 400 bietet die Verbraucherzentrale sowohl eine telefonische Beratung als auch die Terminvereinbarung für einen Expertenbesuch an. Darüber hinaus kann man sich im Münchner Büro der Verbraucherzentrale (Mozartstraße 9) beraten lassen. Kostenpunkt: 7,50 Euro pro 45 Minuten (siehe Kasten), für nachweislich sozial schwache Haushalte kostenlos.

-Welche staatlichen Zuschüsse und Fördermittel gibt es?

„Die Förderung ist wahnsinnig umständlich“, sagt Kienzle von der Verbraucherzentrale. Es gebe zu viele Zuschussquellen, die für Privatleute kaum zu durchblicken sind. Deshalb empfiehlt sie, nicht nur bei der Auswahl eines neuen Heizsystems, sondern auch bei der Finanzierung und der Beantragung von Fördermitteln einen Energieberater hinzuziehen.

Finanzierungsmöglichkeiten gibt es bei kommunalen, regionalen und bundesweiten Fördereinrichtungen. Die meisten davon können miteinander kombiniert werden.

Die Stadt München bietet das Förderprogramm Energieeinsparung (FES) an. Dazu hat das Bauzentrum München jeden ersten und dritten Dienstag im Monat zwischen 14:00 und 17:30 Uhr eine kostenfreie Sprechstunde eingerichtet. Die Anmeldung erfolgt unter der 089/54 63 660.

In Bayern kann man sich auch für das 10 000-Häuser-Programm bewerben. Dies ist eine „Förderung für effizientes Bauen und Sanieren“, finanziert durch den Freistaat. Fragen können per E-Mail an direkt@bayern.de oder telefonisch an 089/12 222 15 gerichtet werden.

Unter den bundesweiten Förderprogrammen ist das KfW-Darlehen am bekanntesten. Es ist zinsgünstig und bietet zudem einen Tilgungszuschuss für Umbaumaßnahmen. Bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden sogar bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten erstattet – bis maximal 30 000 Euro pro Wohneinheit.

Zu unterscheiden vom KfW-Darlehen ist der direkte KfW-Zuschuss. Er steht nur kleinen Eigenheimbesitzern und Wohnungseigentümern zur Verfügung. Beispielsweise erhält man hier bis zu 15 Prozent Zuschuss für einen Kesseltausch mit hydraulischem Abgleich des Heizungssystems.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet zusätzliche Förderungen für die Heizungsoptimierung an. Dazu zählt beispielsweise der Einbau von modernen Pumpen oder neuen Thermostaten. Im Internet sind Informationen dazu auf www.bafa.de unter dem Stichwort „Heizungsoptimierung“ zu finden.

Wem das alles zu kompliziert ist, dem empfiehlt Kienzle, seine Modernisierungskosten steuerlich beim Finanzamt geltend zu machen. Hier benötigt man keine Extra-Berater und ist beim Umbau nicht durch Anträge und Auflagen eingeschränkt. Die steuerliche Geltendmachung ist allerdings nur bei kleineren Investitionen möglich. Wurde jedoch bereits eine öffentliche Förderung, wie etwa das KfW-Darlehen, für die Heizungssanierung in Anspruch genommen, kann der Steuerbonus nicht mehr geltend gemacht werden.

2. Teil

Welche Heizungstypen für welchen Haushalt infrage kommen.

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