Es gibt keine gesetzliche Regelung, in der steht, wie oft und unter welchen Umständen gegrillt werden darf. Hier gilt immer der Mietvertrag beziehungsweise die zugrunde liegende Hausordnung. Allerdings kann der Vermieter eine Hausordnung nach Abschluss des Mietvertrages nicht einfach abändern oder neu gestalten. Dies vor allem nicht in Punkten, die den Mieter in seiner Benutzung der Mietsache einschränken. Insofern könnte man hier durchaus die Ansicht vertreten, dass diese Passage in der Hausordnung nicht wirksam ist. Die Benutzung eines Gasgrills beeinträchtigt die übrigen Hausbewohner nicht so massiv, dass dies komplett untersagt werden kann. Sie sollten mit fachlicher Unterstützung die weiteren Schritte beraten.