Vermutlich möchten Sie das Haus übergeben, um langfristig in der Familie Erbschaftsteuer zu sparen. Aber vergessen Sie dabei die eigene Absicherung nicht. Ein solcher Schritt will wohlbedacht sein. Oft ist die Steuerproblematik auch gar nicht so schlimm wie befürchtet, denn Ihrer Ehefrau können Sie das Haus, in dem Sie selbst mit ihr wohnen, steuerfrei übergeben, wenn es der Hauptwohnsitz ist. Für die Kinder gibt es einen Steuerfreibetrag von je 400 000 Euro, damit kommt man auch schon recht weit. Sie sollten also mit einem Fachanwalt für Erbrecht besprechen, ob sich eine Übergabe zu Lebzeiten tatsächlich lohnt, zumal dafür ja auch Grundbuch- und Notarkosten anfallen.