Mieter dürfen ihren Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn der Flur groß genug ist und der Fluchtweg sowie der Durchgang für andere Mieter nicht versperrt werden. Das erklärt Rolf Janßen, Geschäftsführer des Mieterschutzvereins Frankfurt am Main. Er bezieht sich dabei unter anderem auf Urteile des
Dieser Artikel (ID: 838170) ist am 08.09.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).