Kinderwagen im Hausflur: Erlaubt, wenn Platz ist

Mieter dürfen ihren Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn der Flur groß genug ist und der Fluchtweg sowie der Durchgang für andere Mieter nicht versperrt werden. Das erklärt Rolf Janßen, Geschäftsführer des Mieterschutzvereins Frankfurt am Main. Er bezieht sich dabei unter anderem auf Urteile des

Samstag, 20. Dezember 2025

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