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Balkondach ist Gemeinschaftseigentum
Das Balkondach gehört optisch zur Fassade und bestimmt damit das Erscheinungsbild des Gebäudes mit. Es handelt sich daher bei dem Balkondach ebenfalls um Gemeinschaftseigentum, dessen Sanierungskosten auf alle Parteien umzulegen sind. Daran ändert auch nichts, dass das Dach keine konstruktive Verbin