Familien können das neue Baukindergeld ab dem 18. September bei der KfW Bankengruppe beantragen. Das teilte das Bundesinnenministerium am Donnerstag in Berlin mit. Damit soll angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt für Familien eine Unterstützung beim Kauf oder Bau von Eigentum gewährt werden. Über den gesamten Förderzeitraum werden Kosten von bis zu zehn Milliarden Euro für die Maßnahme erwartet. Sie ähnelt der früheren Eigenheimzulage, die Ende 2005 ausgelaufen war.
Weil die zunächst vereinbarten Mittel nach Berechnungen von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) nicht reichen werden, hatten Scholz und Innenminister Horst Seehofer eine Förder-Deckelung auf 120 Quadratmeter Wohnfläche vereinbart. Das bedeutete, dass eine vierköpfige Familie nur dann den Bau- oder Kaufzuschuss von 12 000 Euro pro Kind bekommen sollte, wenn die Immobilie nicht mehr Quadratmeter hat. Da bereits einige Familien in Erwartung der Zulage Kaufverträge für größere Wohnungen unterschrieben hatten, kam es zu scharfen Protesten. Um die Geldsumme halbwegs einzuhalten, wurde stattdessen die Frist für Anträge begrenzt: Nur für Kauf- und Bauverträge, die zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 abgeschlossen werden, gibt es Geld. Hier die wichtigsten Antworten:
-Wer kann das Baukindergeld beantragen?
Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, das im Haushalt lebt und für das sie Kindergeld bekommen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf höchstens 90 000 Euro pro Jahr bei einem Kind betragen – für jedes weitere Kind kommen 15 000 Euro dazu. Dafür wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang gebildet. Wer also 2018 einen Antrag stellt, schaut auf die Einkommensteuerbescheide für 2015 und 2016. Zum Einkommen zählen die Einkommen des Antragstellers und die des Partners.
-Wofür gibt es Geld?
Gefördert wird Neubau oder Kauf von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland – egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Als Neubau gelten Häuser oder Wohnungen mit zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 erteilter Baugenehmigung. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses – ob neu oder alt – muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet worden sein. Der Antragsteller muss auch der Eigentümer sein, zumindest aber zu mindestens 50 Prozent Miteigentümer. Nachzuweisen ist das mit dem Grundbuchauszug.
-Wie viel Zuschuss wird bezahlt?
Pro Kind gibt es einen Zuschuss von 1200 Euro pro Jahr, und das zehn Jahre lang. Eine Familie mit einem Kind bekommt so insgesamt 12 000 Euro, bei zwei Kindern sind es 24 000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12 000 Euro. Allerdings: Für Kinder, die nach Eingang des Antrags geboren oder in den Haushalt aufgenommen werden, gibt es kein Baukindergeld mehr.
-Wann muss der Antrag gestellt werden?
Beantragen können Berechtigte den Zuschuss erst nach dem Einzug. Dann haben sie drei Monate Zeit. Als Einzugsdatum gilt die amtliche Meldebescheinigung. Wer in diesem Jahr vor dem 18. September eingezogen ist, hat bis 31. Dezember Zeit für den Antrag. Das Kind oder die Kinder dürfen am Einzugsdatum nicht älter als 18 Jahre gewesen sein und müssen spätestens drei Monate nach dem Einzug geboren sein.
-Wo wird der Antrag gestellt?
Zuständig ist die staatliche Förderbank KfW in Frankfurt, der Antrag wird auf dem Zuschussportal (www.kfw. de/zuschussportal) gestellt. Nötig sind ein Identitätsnachweis und die Nachweise der Förderbedingungen.
-Was ist mit anderen Zuschüssen zum Bauen?
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich, wie die KfW betont.
-Was bedeutet das Baukindergeld Plus in Bayern?
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt seit 1. September Familien mit weiteren Fördergeldern. Mit dem Baukindergeld Plus erhöht der Freistaat Bayern das Baukindergeld des Bundes von 1200 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren um zusätzlich 300 Euro pro Kind und Jahr. Zudem kann beim Kauf eine von Kindern unabhängige Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10 000 Euro beantragt werden, womit bereits die Nebenkosten zum Teil finanziert werden können. Addiert bekommen Familien somit 25 000 Euro Unterstützung.
-Welche Regionen profitieren am meisten?
Auch mit dem Baukindergeld Plus in Bayern, so zeigt es eine Untersuchung des Portals Immowelt.de, lässt sich in und um München kein nennenswerter Beitrag zum Hausbau erzielen: Im Landkreis Starnberg zum Beispiel beträgt der Anteil 2,6 Prozent und damit so wenig wie nirgendwo sonst in Deutschland. In den Landkreisen München (3,5 Prozent) und Miesbach (3,7 Prozent) sind die Quoten nur minimal höher. Immerhin: In der Stadt München (4,4 Prozent) wird durch die höheren Zuschüsse prozentual mehr übernommen als in Berlin, Hamburg oder Frankfurt. Im Gegensatz zu den Ballungsräumen führt das Baukindergeld Plus und die Eigenheimzulage laut Immowelt in strukturschwachen Regionen Bayerns dazu, dass die höchsten Förderquoten Deutschlands erreicht werden. In den Landkreisen Hof (29,1 Prozent) und Wunsiedel (28,8) sowie in der Stadt Hof (28,8), wo die Preise niedrig liegen, profitieren Familien am meisten. Ansonsten sind die ostdeutschen Länder die größten Gewinner. afp, dpa, mm