Leser Fragen – Experten AntworTEn
Es gilt die gesetzliche Erbfolge
Da es kein Testament gibt, kam es zur gesetzlichen Erbfolge. Danach sind Ihre Freundin und die Kinder Miterben geworden, sie bilden eine sogenannte Erbengemeinschaft. Unterstellt, Ihre Freundin und ihr Mann hatten keinen Ehevertrag abgeschlossen, beträgt die Erbquote Ihrer Freundin die Hälfte, die d