Da es kein Testament gibt, kam es zur gesetzlichen Erbfolge. Danach sind Ihre Freundin und die Kinder Miterben geworden, sie bilden eine sogenannte Erbengemeinschaft. Unterstellt, Ihre Freundin und ihr Mann hatten keinen Ehevertrag abgeschlossen, beträgt die Erbquote Ihrer Freundin die Hälfte, die der Kinder je ein Viertel. Von dem Nachlassvermögen von 2500 Euro stehen somit Ihrer Freundin 1250 Euro zu, den Kindern jeweils 625 Euro. Zur Klarstellung: Bei dem Anspruch der Kinder handelt es sich nicht um einen Pflichtteil. Einen Pflichtteilsanspruch haben Kinder, die nicht Erbe geworden sind, weil sie durch ein Testament enterbt wurden. Hier sind die Kinder aber aufgrund gesetzlicher Erbfolge Erben geworden.