Vermieter dürfen ihren Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Doch täuschen sie das nur vor, kann sie das teuer zu stehen kommen, so die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Der ausgezogene Mieter könne vom Vermieter dann umfangreichen Schadenersatz verlangen. Dazu zählen die Anwaltskosten, Kosten für die Woh
Dieser Artikel (ID: 854034) ist am 17.09.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).