Vermieter dürfen ihren Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Doch täuschen sie das nur vor, kann sie das teuer zu stehen kommen, so die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Der ausgezogene Mieter könne vom Vermieter dann umfangreichen Schadenersatz verlangen. Dazu zählen die Anwaltskosten, Kosten für die Wohnungssuche und die Umzugskosten. Zahlt er nach dem Auszug eine höhere Miete als zuvor, lässt sich auch die Mietdifferenz für dreieinhalb bis vier Jahren geltend machen. dpa