Betreiber einer Solaranlage, die Strom ins Netz einspeisen, gelten steuerlich als gewerbliche Stromproduzenten. Darauf weist die Stiftung Warentest in ihrer akutellen Zeitschrift „test“ hin. Was für die Anlagenbesitzer lästige Bürokratie bedeutet und mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, hat
Dieser Artikel (ID: 858895) ist am 19.09.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).