Umsatzsteuer erstatten lassen

von Redaktion

Betreiber einer Solaranlage, die Strom ins Netz einspeisen, gelten steuerlich als gewerbliche Stromproduzenten. Darauf weist die Stiftung Warentest in ihrer akutellen Zeitschrift „test“ hin. Was für die Anlagenbesitzer lästige Bürokratie bedeutet und mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, hat allerdings auch Vorteile. Vor allem bei der Umsatzsteuer: „Als Kleinunternehmer mit weniger als 17 500 Euro Jahresumsatz sind Betreiber einer Solaranlage zwar von der Umsatzsteuer befreit, doch es lohnt sich, gegenüber dem Finanzamt den Verzicht auf die Steuerfreiheit zu erklären“, rät die Stiftung Warentest. Der Vorteil: „Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können sich die Umsatzsteuer, die sie für ihre Anlage zahlen, sofort wieder vom Finanzamt zurückholen.“ Das gelte auch für Speicher, die zusammen mit der Anlage gekauft wurden. Umgekehrt müssten Solaranlagenbesitzer dem Netzbetreiber auf die Einspeisevergütung 19 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung stellen. sh

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