recht
Doppelte Kündigung wegen Mietschulden zulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Praxis vieler Vermieter bestätigt, Mietern gleichzeitig fristlos und auch ordentlich mit den entsprechenden Fristen zu kündigen. Der BGH erklärte eine solche Verbindung am Mittwoch im Fall von Mietern für möglich, die aufgrund von Mietrückständen ausziehen sollten