Viele Eheleute und eingetragene Lebenspartner sparen mit einer gemeinsamen Steuererklärung, wenn einer von beiden weniger verdient. Mütter oder Väter, die allein mit ihren Kindern leben, erhalten einen Entlastungsbetrag. Wer Unterhalt für den Ex-Partner, bedürftigen Lebensgefährten oder Familienange
Dieser Artikel (ID: 861166) ist am 20.09.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).