Ryanair: Urteil zu Flugverspätungen – erneuter Streik
Verspätete Passagiere des Billigfliegers Ryanair dürfen in Deutschland ihre Erstattungsansprüche an Flugrechtsportale abtreten. Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Nürnberg hervor, das gegenteilige Bestimmungen in den Ryanair-Geschäftsbedingungen für rechtswidrig erklärt hat.