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Der Todeszeitpunkt und die Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge tritt nur dann ein, wenn es keine letztwilligen Verfügung, also kein Testament oder keinen Erbvertrag des Erblassers gibt. Im deutschen Recht gelten die Grundsätze der Gesamtrechtsnachfolge und das Prinzip des Vonselbsterwerbs. Danach geht unmittelbar mit dem Tod des Erblass