LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Schenkungen werden zurückgefordert
Johann S.: „Meine Mutter möchte ihren Kindern und Enkeln Geld schenken. Zugleich plant sie, in der nächsten Zeit ins Altersheim zu gehen. Können diese Schenkungen vom Sozialamt zurückgefordert werden, um den Aufenthalt im Altenheim zu bezahlen?“
Ein Schenker hat ein gesetzliches Rückforderungsrecht gegenüber dem Beschenkten, wenn er nach der Schenkung nicht mehr in der Lage ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten. Dadurch soll zum einen der Unterhalt des Schenkers auch nach Vollzug einer Schenkung sichergestellt werden, wenn er dan